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Ich biete Ihnen rund 20 Jahre Berufserfahrung als Strafverteidiger; seit 2004 bin ich Fachanwalt für Strafrecht.


Mein Büro ist in Düsseldorf, ich bin aber bundesweit tätig.

Ich spreche Englisch und Spanisch.

Am Landgericht Düsseldorf unterrichte ich regelmäßig Referendararbeitsgemeinschaften im Strafrecht
und bin zudem bei verschieden Bildungsträgern als Dozent tätig.


 
 
 
 

Ich biete Ihnen rund 20 Jahre Berufserfahrung als Strafverteidiger; seit 2004 bin ich Fachanwalt für Strafrecht.


Mein Büro ist in Düsseldorf, ich bin aber bundesweit tätig.

Ich spreche Englisch und Spanisch.

Am Landgericht Düsseldorf unterrichte ich regelmäßig Referendararbeitsgemeinschaften im Strafrecht
und bin zudem bei verschieden Bildungsträgern als Dozent tätig.

Worin vertrete ich Sie ?


Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Vorladung, einer Verhaftung oder Anklage durch die Staatsanwaltschaft sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat abgeben.

Rufen Sie mich sofort an!

In Notfällen (z.B. Verhaftung und Durchsuchung)
ist die Kanzlei rund um die Uhr unter der
Notfallnummer 0163 8689257 zu erreichen.

 

Allgemeines Strafrecht

Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Raub u.a.

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Besitz, bandenmäßiges Handeltreiben u.a

Wirtschaftsstrafrecht

Untreue, Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug, Anlagebetrug, Steuerdelikte u.a.

Arbeitsstrafrecht

Schwarzarbeit, Beitragsvorenthaltung, Lohnsteuerhinterziehung u.a.

Tötungsdelikte

Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge, u.a.

Sexualstrafrecht

sexueller Missbrauch, Vergewaltigung u.a.

Verkehrsstrafrecht

Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Drogen oder Trunkenheit im Verkehr, u.a.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Bußgelder, Geschwindigkeitsverstöße, Unfälle, Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg, MPU Anordnung, Ordnungswidrigkeiten aller Art

Jugendstrafrecht

Die Familie eine jugendlichen (14-17 Jahren) oder heranwachsenden( 18-20 Jahre) Beschuldigten steht oft unter besonderen psychischen Belastungen. Es finden im Strafverfahren die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) Anwendung. Im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts steht der Erziehungsgedanke. Hierzu berate ich Sie gerne.

Opfervertretung / Nebenklage

Mit einer strafrechtlichen Nebenklage können Sie auch als Opfer einer Straftat auf den Strafprozess aktiv Einfluss nehmen. In schwereren Fällen haben Sie einen Anspruch auf einen staatlich bezahlten Opferanwalt. Hierzu berate ich Sie gerne.

In Fallkonstellationen, in denen neben strafrechtlichem Fachwissen auch spezielles Fachwissen aus anderen Rechtsgebieten (etwa Arbeitsrecht oder Steuerrecht) erforderlich ist, kann im Rahmen von Kooperationen auf spezialisierte Kanzleien zurückgegriffen werden.

Worin vertrete ich Sie ?


Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Vorladung, einer Verhaftung oder Anklage durch die Staatsanwaltschaft sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen ohne anwaltlichen Rat abgeben.

Rufen Sie mich sofort an!

In Notfällen (z.B. Verhaftung und Durchsuchung)
ist die Kanzlei rund um die Uhr unter der
Notfallnummer 0163 8689257 zu erreichen.

Allgemeines Strafrecht

Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Raub u.a.

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Besitz, bandenmäßiges Handeltreiben u.a

Wirtschaftsstrafrecht

Untreue, Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug, Anlagebetrug, Steuerdelikte u.a.

Arbeitsstrafrecht

Schwarzarbeit, Beitragsvorenthaltung, Lohnsteuerhinterziehung u.a.

Tötungsdelikte

Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge, u.a.

Sexualstrafrecht

sexueller Missbrauch, Vergewaltigung u.a.

Verkehrsstrafrecht

Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Drogen oder Trunkenheit im Verkehr, u.a.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Bußgelder, Geschwindigkeitsverstöße, Unfälle, Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg, MPU Anordnung, Ordnungswidrigkeiten aller Art

Jugendstrafrecht

Die Familie eine jugendlichen (14-17 Jahren) oder heranwachsenden( 18-20 Jahre) Beschuldigten steht oft unter besonderen psychischen Belastungen. Es finden im Strafverfahren die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) Anwendung. Im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts steht der Erziehungsgedanke. Hierzu berate ich Sie gerne.

Opfervertretung / Nebenklage

Mit einer strafrechtlichen Nebenklage können Sie auch als Opfer einer Straftat auf den Strafprozess aktiv Einfluss nehmen. In schwereren Fällen haben Sie einen Anspruch auf einen staatlich bezahlten Opferanwalt. Hierzu berate ich Sie gerne.

In Fallkonstellationen, in denen neben strafrechtlichem Fachwissen auch spezielles Fachwissen aus anderen Rechtsgebieten (etwa Arbeitsrecht oder Steuerrecht) erforderlich ist, kann im Rahmen von Kooperationen auf spezialisierte Kanzleien zurückgegriffen werden.

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Pflichtverteidigung

 

Ich übernehme auch Ihre Pflichtverteidigung. Die Pflichtverteidigung ist weder eine Verteidigung zweiter Klasse noch eine kostenlose, vom Staat bezahlte Leistung. Es gibt Fälle, in denen das Gesetz (§ 140 StPO) vorschreibt, dass ein Verteidiger hinzugezogen werden muss. Man spricht von einer “notwendigen Verteidigung”. Auch vor der gerichtlichen Pflichtverteidigerbestellung müssen Sie von dem Gericht angehört werden. Sie können hier einen Wunschanwalt angeben. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Der Pflichtverteidiger rechnet seiner Gebühren gegenüber der Staatskasse ab. Diese Verteidigungskosten sind Verfahrenskosten, die bei einer Verurteilung vom Angeklagten gezahlt werden müssen. Eine Besonderheit gilt bei Jugendlichen und oft auch bei Heranwachsenden: Im Falle der Verurteilung werden Jugendlichen die Verfahrenskosten in der Regel nicht auferlegt (§ 74 JGG). Damit ist der Pflichtverteidiger dann kostenlos.

 
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Pflichtverteidigung

Ich übernehme auch Ihre Pflichtverteidigung. Die Pflichtverteidigung ist weder eine Verteidigung zweiter Klasse noch eine kostenlose, vom Staat bezahlte Leistung. Es gibt Fälle, in denen das Gesetz (§ 140 StPO) vorschreibt, dass ein Verteidiger hinzugezogen werden muss. Man spricht von einer “notwendigen Verteidigung”. Auch vor der gerichtlichen Pflichtverteidigerbestellung müssen Sie von dem Gericht angehört werden. Sie können hier einen Wunschanwalt angeben. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Der Pflichtverteidiger rechnet seiner Gebühren gegenüber der Staatskasse ab. Diese Verteidigungskosten sind Verfahrenskosten, die bei einer Verurteilung vom Angeklagten gezahlt werden müssen. Eine Besonderheit gilt bei Jugendlichen und oft auch bei Heranwachsenden: Im Falle der Verurteilung werden Jugendlichen die Verfahrenskosten in der Regel nicht auferlegt (§ 74 JGG). Damit ist der Pflichtverteidiger dann kostenlos.

 
 

Pflichtverteidigung

Ich übernehme auch Ihre Pflichtverteidigung. Die Pflichtverteidigung ist weder eine Verteidigung zweiter Klasse noch eine kostenlose, vom Staat bezahlte Leistung. Es gibt Fälle, in denen das Gesetz (§ 140 StPO) vorschreibt, dass ein Verteidiger hinzugezogen werden muss. Man spricht von einer “notwendigen Verteidigung”. Auch vor der gerichtlichen Pflichtverteidigerbestellung müssen Sie von dem Gericht angehört werden. Sie können hier einen Wunschanwalt angeben. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Der Pflichtverteidiger rechnet seiner Gebühren gegenüber der Staatskasse ab. Diese Verteidigungskosten sind Verfahrenskosten, die bei einer Verurteilung vom Angeklagten gezahlt werden müssen. Eine Besonderheit gilt bei Jugendlichen und oft auch bei Heranwachsenden: Im Falle der Verurteilung werden Jugendlichen die Verfahrenskosten in der Regel nicht auferlegt (§ 74 JGG). Damit ist der Pflichtverteidiger dann kostenlos.

 

Kosten

 

Fragen kostet nichts!

Ohne dass für Sie Kosten entstehen, können Sie mich jederzeit kontaktieren und mir Ihre Situation schildern. In einem ersten Gespräch kann ich Ihnen sagen, was ich für Sie tun kann und was im Falle einer Beauftragung in etwa an Kosten auf Sie zukäme. Entscheiden Sie sich gegen einen Auftrag, zahlen Sie nichts.

 
 

Erstberatung

Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs gebe ich Ihnen eine Einschätzung zu Ihrer Sache und zeige Ihnen Chancen und Risiken auf. Dieses Gespräch dauert in der Regel ca. 45 bis 60 Minuten. Hierfür rechne ich pauschal 150,00 € ab. Mit den Informationen die Sie dann haben, können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen oder nicht. Die 150,00 € werden auf ein später anfallendes Honorar natürlich voll angerechnet. Sie zahlen nicht doppelt.

 
 

Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Versicherung gegebenenfalls die Kosten meiner Tätigkeit. Dies ist häufig, aber nicht nur, bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr der Fall. Ob Ihre Sache versichert ist, klären wir bevor Ihnen Kosten entstehen.

 
 

Die Gebühren des Verteidigers

Ansonsten gilt, wie bei nahezu jeder Dienstleistung, dass die Höhe der Kosten mit dem Aufwand verbunden ist. Je höher der Aufwand, desto höher die Kosten. Welche Umstände für die Höhe der Gebühren relevant sind bestimmt § 14 Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG). Das Vergütungsverzeichnis weist die einzelnen Gebühren aus und gibt jeweils einen Rahmen an. Die für das Strafverfahren relevanten Vorschriften finden sich im 4. Abschnitt des Verzeichnisses.
In umfangreicheren Verfahren wird in der Regel eine transparente Honorarvereinbarung getroffen. Auch Ratenzahlungen sind möglich. In der Regel finden wir eine für beide Seiten faire Lösung.

 
 

Wenn Sie mich beauftragen wollen, benötige ich in der Regel eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

 

 
 

Wenn Sie mich beauftragen wollen, benötige ich in der Regel eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

 

 

Rechtsanwalt
Christof Müller-Holtz

Adresse

Platanenstr. 15
40233 Düsseldorf
Deutschland

Kontakt

info@ra-cmh.de
Tel. : 0211 46829446
Fax. : 0211 46829447
Mob. : 0163 8689257