Kosten
Fragen kostet nichts!
Ohne dass für Sie Kosten entstehen, können Sie mich jederzeit kontaktieren und mir Ihre Situation schildern. In einem ersten Gespräch kann ich Ihnen sagen, was ich für Sie tun kann und was im Falle einer Beauftragung in etwa an Kosten auf Sie zukäme. Entscheiden Sie sich gegen einen Auftrag, zahlen Sie nichts.
Erstberatung
Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs gebe ich Ihnen eine Einschätzung zu Ihrer Sache und zeige Ihnen Chancen und Risiken auf. Dieses Gespräch dauert in der Regel ca. 45 bis 60 Minuten. Hierfür rechne ich pauschal 150,00 € ab. Mit den Informationen die Sie dann haben, können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen oder nicht. Die 150,00 € werden auf ein später anfallendes Honorar natürlich voll angerechnet. Sie zahlen nicht doppelt.
Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Versicherung gegebenenfalls die Kosten meiner Tätigkeit. Dies ist häufig, aber nicht nur, bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr der Fall. Ob Ihre Sache versichert ist, klären wir bevor Ihnen Kosten entstehen.
Die Gebühren des Verteidigers
Ansonsten gilt, wie bei nahezu jeder Dienstleistung, dass die Höhe der Kosten mit dem Aufwand verbunden ist. Je höher der Aufwand, desto höher die Kosten. Welche Umstände für die Höhe der Gebühren relevant sind bestimmt § 14 Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG). Das Vergütungsverzeichnis weist die einzelnen Gebühren aus und gibt jeweils einen Rahmen an. Die für das Strafverfahren relevanten Vorschriften finden sich im 4. Abschnitt des Verzeichnisses.
In umfangreicheren Verfahren wird in der Regel eine transparente Honorarvereinbarung getroffen. Auch Ratenzahlungen sind möglich. In der Regel finden wir eine für beide Seiten faire Lösung.
Rechtsanwalt
Christof Müller-Holtz
Adresse
Platanenstr. 15
40233 Düsseldorf
Deutschland
Kontakt
info@ra-cmh.de
Tel. : 0211 46829446
Fax. : 0211 46829447
Mob. : 0163 8689257